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Datenschutz

Sammelbegriff für Rechtsnormen zum Schutz der Privatsphäre des Einzelnen in einer zunehmend automatisierten und computerisierten Welt vor unberechtigten Zugriffen von außen (Staat, Dritte). Der Datenschutz berücksichtigt insbesondere, die informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis und schafft einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und den berechtigten Interessen der Allgemeinheit sowie staatlicher und privater Datenverarbeiter.

Design

Ein Design ist in rechtlicher Hinsicht die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt. Im Allgemeinen Sprachgebrauch ist das Design vor allem die Gestaltung eines Produkts.

Designrecherche

Es ist ratsam, vor der Anmeldung eines Designs eine ausführliche Recherche in Bezug auf bereits bestehende Designs / Geschmacksmuster durchzuführen, da das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) sowie das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Schutzerfordernisse der Neuheit und die Eigenart eines Designs nicht im Rahmen des Anmeldungs- und Eintragungsverfahrens überprüft.

Designrecht

Das Designrecht schützt die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils eines Erzeugnisses in Deutschland und in der EU vor Nachahmung und regelt die Rechte des Schutzrechtsinhabers und die Durchsetzung derselben. 

Deutsches Patent und Markenamt (DPMA)

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland und ist dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nachgeordnet. Der Hauptsitz befindet sich in München, weitere Dienststellen sind in Jena und Berlin. Gesetzlicher Auftrag des DPMA‘s ist es, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten sowie über bestehende gewerbliche Schutzrechte für Deutschland zu informieren.

Domainrecht

Das Domainrecht setzt sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Vergabe von Internet-Domains zusammen und hat sich in der Rechtsprechung durch die Anwendung bestehender Normen, z. B. aus dem Marken- und Namens- sowie dem allgemeinen Vertragsrechts herausgebildet.