Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kanzlei LexDellmeier Status: 1. April 2020

V3  AGB für die Onlinemarkenanmeldung über LexDellmeier – 
Status: 24. März 2020

Allgemeine Mandatsbedingungen (AGB)
LexDellmeier Intellectual Property Law Firm

Präambel
1. Beauftragung und Zustandekommen des Mandatsverhältnisses
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Allgemeines zur Beauftragung
2.2 Deutsches Recht und Unionsrecht als Grundlage der Beratung
2.3 Geschuldetes Ziel
2.4 Leistungsumfang bei Recherchen; Haftungsausschluss
2.5 Leistungsumfang bei Schutzrechtsanmeldungen; Aufklärung über Risikien
2.5.1 Allgemeines
2.5.2 Besonderheiten bei der Online-Markenanmeldung
2.6 Risiken bei Schutzrechtsanmeldungen
3. Mitwirkungspflichten des Mandanten
4. Vergütung
5. Fälligkeit, Zahlung und Rechnungsstellung
5.1 Allgemeines
5.2 Besonderheiten bei der Online-Markenanmeldung
6. Kommunikation per E-Mail, Datenschutz
7. Haftung, Verjährung
8. Gerichtsstand
9. Salvatorische Klausel

Präambel
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle von LexDellmeier Intellectual Property Law Firm, Nymphenburger Str. 23, 80335 München, Tel: 089 – 55 87 987 0 – Zentrale Email:

(im Folgenden: LexDellmeier) angebotenen Dienstleistungen (insbesondere, aber nicht abschließend: Beratung im Bereich Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht, Anmeldung von Marken und Designs, gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung und Verteidigung von Schutzrechten).

1. Beauftragung und Zustandekommen des Mandatsverhältnisses
Die Beauftragung von LexDellmeier erfolgt über Telefon, E-Mail, persönlichem Vorortsgespräch, Fax, Post oder im Falle der Online-Markenanmeldung über die LexDellmeier Website unter www.lexdellmeier.com. Diese AGB gelten für jede Beauftragung, unabhängig von der Wahl des Kommunikationsmittels.

Mit der Beauftragung von LexDellmeier kommt ein Mandatsvertrag mit dem Auftraggeber LexDellmeier zustande. LexDellmeier ist der Vertragspartner. Es gelten für das Mandatsverhältnis die nachfolgenden AGB. Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Es gilt folgendes:
a) Im Zusammenhang mit der Online-Markenanmeldung gelten die dort im Zusammenhang mit dem jeweils gewählten Paket genannten Konditionen.
b) Im Zusammenhang mit jeder übrigen Mandatstätigkeit die für das Mandatsverhältnis mit LexDellmeier zu schließende Honorar-/Gebührenvereinbarung.
c) Im Übrigen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Allgemeines zur Beauftragung

Vertraglicher Gegenstand des von dem Auftraggeber erteilten Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit (beispielsweise Beratung zu Marken, Designs, Wettbewerbsrecht, Markenrecherche, Erstellung von Gutachten, Vornahme einer Markenanmeldung, Vornahme einer Designanmeldung etc.) gemäß gesonderter Honorar-/Gebührenvereinbarung soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) nicht anwendbar ist.

Abweichend davon gilt für die Beauftragung über die Website www.lexdellmeier.com der Leistungsumfang wie auf der Website www.lexdellmeier.com bzw. dessen Unterseiten beschrieben.

LexDellmeier behält sich das Recht vor, im Einzelfall Fälle abzulehnen, insbesondere, wenn ein Interessenkonflikt mit anderen Mandanten und/oder Mandaten besteht.

2.2 Deutsches Recht als Grundlage der Beratung
Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist ausschließlich deutsches Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts) anwendbar und der Auftragsdurchführung zu Grunde zu legen. Sofern die Anwendung und Prüfung ausländischen Rechtes notwendig ist, wird LexDellmeier nach Rücksprache mit dem Auftraggeber Kontakt zu nach Auffassung von LexDellmeier geeigneten Kollegen im jeweiligen Ausland aufnehmen und Rechtsrat nach dem Recht des jeweiligen Staates einholen.

2.3 Geschuldetes Ziel
Geschuldet ist eine Leistung. Die Erzielung eines bestimmten Erfolges, insbesondere die Eintragung eines Schutzrechts, ist nicht geschuldet.

2.4 Leistungsumfang bei Recherchen; Haftungsausschluss
Der Leistungsumfang bei beauftragter Recherche umfasst grundsätzlich, soweit nichts anderes vereinbart ist, die sachgemäße Durchführung der Recherche (Einholung der Rechercheergebnisse, auf die die Auswertung beruht), die Auswertung der Rechercheergebnisse sowie die Erstellung und Übermittlung eines entsprechenden Berichtes inklusive der aufgearbeiteten Ergebnisse.

Die Ergebnisse von seitens LexDellmeier durchgeführten Recherchen (Marken-/Design-Identitätssrecherchen, Ähnlichkeitssrecherchen, Firmennamensrecherchen, Inhaberrecherchen o.ä.) beruhen auf Daten, die bei Dritten vorliegen, insbesondere bei Patentämtern (Deutsches Patent- und Markenamt, Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum, WIPO), anderen Datenbanken (Unternehmensregister, Handelsregister) sowie bei professionellen Recherchedienstleistern (Compumark, SAEGIS, Corsearch, etc.). Für die von diesen Dritten gelieferten Ergebnisse der Recherchen kann deshalb hinsichtlich Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität keine Gewähr übernommen werden.

2.5 Leistungsumfang bei Schutzrechtsanmeldungen; Risiko
2.5.1 Allgemeines

Der Leistungsumfang bei beauftragter Schutzrechtsanmeldung und (insbesondere Marken- oder Designanmeldung) umfasst grundsätzlich, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Aktenanlage, Vorbereitung der Anmeldeunterlagen, die (soweit zutreffend, fristgemäße) Einreichung derselben bei der betreffenden Behörde, Einzahlung der fälligen Gebühren, Aufnahme der Anmeldung in das kanzleiinterne Überwachungssystem, Korrespondenz mit dem Auftraggeber.

2.5.2 Besonderheiten bei der Online-Markenanmeldung
Bei der Online-Markenanmeldung, die über die LexDellmeier Website www.lexdellmeier.com zur Verfügung gestellt wird, ist – abhängig von dem gewählten Paket der Online-Markenanmeldung – folgendes vom Leistungsumfang umfasst:

  • Paket „BASIC“: Prüfung der Schutzfähigkeit der Marke, 15-minütige telefonische Beratung durch einen Rechtsanwalt von LexDellmeier, Erstellung eines Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses. Die Einreichung der Markenanmeldung muss durch den Mandanten selbst erfolgen, ebenso die Vornahme von vorangegangenen Recherchen, die Überwachung von Fristen sowie die Zahlungsabwicklung gegenüber dem jeweiligen Amt.
  • Paket „STARTUP“: Prüfung der Schutzfähigkeit der Marke, Durchführung und Auswertung einer Markenidentitätsrecherche, 15-minütige telefonische Beratung durch einen Rechtsanwalt von LexDellmeier, Erstellung eines Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses, Einreichung der Markenanmeldung auf elektronischem Wege. Die Vornahme von weitergehenden vorangegangenen Recherchen sowie die Überwachung von Fristen sowie die Zahlungsabwicklung gegenüber dem jeweiligen Amt muss durch den Mandanten selbst erfolgen.
  • Paket „PRO“: Prüfung der Schutzfähigkeit der Marke, Durchführung und Auswertung einer Markenidentitätsrecherche, einer Firmennamensrecherche und einer Markenähnlichkeitsrecherche, 15-minütige telefonische Beratung durch einen Rechtsanwalt von LexDellmeier, Erstellung eines Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses, Einreichung der Markenanmeldung auf elektronischem Wege, inklusive Einzahlung der Amtsgebühren zum DPMA/EUIPO und Übernahme der Vertretung für Ihre Marke vor dem betroffenen Markenamt, inklusive Fristenüberwachung und Übernahme der Zahlungsabwicklung.

Darüber hinausgehende Tätigkeiten, insbesondere (aber nicht abschließend) bei amtlichen Beanstandungen oder der Geltendmachung von Rechten Dritter, sind hiervon nicht umfasst. Diese, sowie weitergehende anwaltliche oder gerichtliche Tätigkeiten sind ausdrücklich gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

2.6 Risiko bei Schutzrechtsanmeldungen
Eine Schutzrechtsanmeldung birgt stets das Risiko, dass Dritte gegen die Anmeldung, Eintragung und/oder Benutzung des angemeldeten Schutzrechtes vorgehen. Gegen die Eintragung einer Marke kann insbesondere aufgrund älterer Markenrechte Widerspruch eingelegt oder Löschungsantrag gestellt werden; gegen die Benutzung einer Marke kann eine Abmahnung ausgesprochen, der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt oder Klage erhoben werden.

Das von älteren Rechten Dritter ausgehende Risiko gegenüber neuen Schutzrechtsanmeldungen kann durch Recherchen im Vorfeld reduziert, aber nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Durch Konflikte mit älteren Schutzrechten kann ein erhebliches Kostenrisiko für den Auftraggeber entstehen. Leistungen, die in Reaktion auf ein Vorgehen Dritter gegen die Anmeldung, Eintragung und/oder Benutzung des Schutzrechtes eines Auftraggebers von LexDellmeier erbracht werden, sind nicht von dem Leistungsumfang der Schutzrechtsanmeldung umfasst, sondern stellen eigene Leistungen dar, die separat erbracht und abgerechnet werden. 

3. Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant ist verpflichtet, alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen rechtzeitig in geeigneter Weise (grundsätzlich schriftlich) zur Verfügung zu stellen.
Es besteht die Möglichkeit, dass LexDellmeier zur Bearbeitung einer konkreten Anfrage Rückfragen haben und/oder weitere Informationen/Unterlagen benötigen. Hierfür wird die vom Auftraggeber angegebene Emailadresse und/oder Telefonnummer verwendet.

4. Vergütung
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der zwischen dem Auftraggeber und LexDellmeier gesondert abzuschließenden Vergütungsvereinbarung (Honorar- und Gebührenvereinbarung).

Alle Preisangaben sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um außergerichtliche, pauschale Anwaltshonorare. Eine gerichtliche oder andere anwaltliche Tätigkeit wird ohne separate Vergütungsvereinbarung (Honorar- und Gebührenvereinbarung) im Zweifel auf der gesetzlichen Basis nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.

Bei den auf der Website von LexDellmeier www.lexdellmeier.com im Zusammenhang mit der Möglichkeit von Online-Markenanmeldungen angegebenen Pauschalhonoraren handelt es sich um pauschale Honorare gem. § 4 Abs. 2 RVG, die eine ausführliche individuelle Rechtsberatung, mit Ausnahme der pauschalen Dienstleistungspakete über das Internet oder über das Telefon nicht einschließen.

Im Falle der Online-Markenanmeldungen (Pakete „BASIC“ und „STARTUP“) sind die amtlichen Gebühren der zuständigen Markenämter durch den Auftraggeber selbst gesondert und direkt an das zuständige Markenamt zu entrichten. 

5. Fälligkeit, Zahlung und Rechnungsstellung
5.1 Allgemeines

Alle Vergütungsforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge durch Überweisung an das auf der Rechnung angegebene Konto zu entrichten.

Die amtlichen Gebühren der zuständigen Markenämter sind abweichend vom vorstehenden Absatz ohne Mehrwertsteuer gesondert zu entrichten.

Bei Beauftragung von LexDellmeier kann nach gesonderter Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und LexDellmeier Vorkasse in von LexDellmeier anzugebender Höhe durch den Auftraggeber zu leisten sein, und zwar durch Vorab-Überweisung auf das von LexDellmeier angegebene Konto unter Angabe des Aktenzeichens.

5.2 Besonderheiten bei der Online-Markenanmeldung
Das Angebot der Online-Markenanmeldung auf der Website von LexDellmeier, www.lexdellmeier.com, sieht eine Vorabzahlung (Vorkasse) der anfallenden Pauschalhonorare vor. Für diese Zahlung stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: PayPal, Kreditkarte, Sofort-Überweisung. Die Anmeldung wird erst nach Abschluss des Schrittes der Vorabzahlung (Vorkasse) weiterbearbeitet.

6. Kommunikation per E-Mail, Datenschutz
Mit der Mitteilung der E-Mail-Adresse (entweder im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Kontaktdaten, oder durch Kontaktaufnahme durch Senden einer E-Mail über diese E-Mail-Adresse) willigt der Auftraggeber jederzeit widerruflich ein, dass ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zugesendet werden. Die Kommunikation per E-Mail, sowie der Versand von Schriftstücken über das Internet erfolgt allein auf Risiko des Auftraggebers.

Im Übrigen wird auf die gesonderten LexDellmeier Datenschutzhinweise (abrufbar unter https://www.lexdellmeier.com/de/datenschutz) hingewiesen sowie auf das Impressum der Kanzlei LexDellmeier unter https://www.lexdellmeier.com/de/kontakt.

7. Haftung, Verjährung
Die Haftung von LexDellmeier aus dem Auftragsverhältnis aufgrund einfacher Fahrlässigkeit verursachter Schäden wird für jeden Einzelfall auf 1.000.000 EUR (in Worten: eine  Millionen Euro) begrenzt. LexDellmeier haftet nicht für die von Dritten übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.

Etwaige Schadenersatzansprüche des Mandanten verjähren gem. § 51b BRAO in drei Jahren ab ihrer Entstehung, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren seit Beendigung des Mandats.

8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Mandatsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig - München.

9. Salvatorische Klausel
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile der hiesigen AGB in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.